Mein Einkaufswagen

Zwischensumme: 0.00
Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Zum Warenkorb

Reparaturbedingungen

REPARATURBEDINGUNGEN

der

Leica Camera Austria GmbH

FN 480414 t

Handelsgericht Wien

UID-Nummer ATU72826739

Annagasse 5/3/10, 1010 Wien

Österreich

Tel.: +43 1 523 56 59 34

onlinestore.at@leica-camera.com

store.leica-camera.com/at/

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Alle Prüfungs- und Reparaturleistungen der Leica Camera Austria GmbH („LCAT“) im Zusammenhang mit fotografischen und optischen Geräten richten sich ausschließlich nach diesen Reparaturbedingungen.

1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für LCAT unverbindlich, es sei denn, LCAT hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

2. Prüfung des Reparaturgegenstandes, Kostenvoranschlag

2.1. Der Kunde kann den Reparaturgegenstand direkt im Geschäftslokal der LCAT abgegeben oder auf eigene Kosten an LCAT einschicken.

2.2. LCAT bestätigt die Übernahme bzw. das Einlangen des Reparaturgegenstandes mit einer schriftlichen oder elektronischen Reparaturauftragsbestätigung.

2.3. Zur Erstellung des Kostenvoranschlages über die Reparaturkosten muss der Reparaturgegenstand von LCAT im Hinblick auf den Reparaturaufwand (Arbeitszeit, Ersatzteile) geprüft werden.

2.4. Der Kunde erteilt den Auftrag zur Erstellung des Kostenvoranschlages schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Kontaktdaten des Kunden (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Modell und Seriennummer des Reparaturgegenstandes, Beschreibung des Defektes, Angabe ob es sich um eine Reparatur innerhalb oder außerhalb einer Garantie handelt, Rechnungsadresse und allenfalls von der Rechnungsadresse abweichende Rücksendeadresse für die Retournierung des Reparaturgegenstandes.

2.5. Für die Erstellung des Kostenvoranschlages wird ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 60 (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt. Kommt der Reparaturauftrag zustande, wird das pauschale Entgelt für den Kostenvoranschlag auf das Reparaturentgelt angerechnet. 

3. Angebot, Reparaturvertrag

3.1. Nach Prüfung des Reparaturgegenstandes übermittelt LCAT dem Kunden schriftlich oder elektronisch ein Angebot zum Abschluss des Reparaturvertrages auf Basis des Kostenvoranschlages. Der Reparaturvertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.

3.2. Der dem Angebot zugrunde liegende Kostenvoranschlag ist verbindlich. Wenn sich während der Reparatur herausstellt, dass eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag veranschlagten Reparaturkosten unvermeidlich sein wird, zeigt LCAT dem Kunden die Überschreitung unter Bekanntgabe der tatsächlichen Reparaturkosten an. Der Kunde hat die Wahl, gegen Vergütung des pauschalen Entgeltes für den Kostenvoranschlag in Höhe von EUR 60 (inklusive Umsatzsteuer) vom Reparaturvertrag zurückzutreten, oder die Reparatur zu den höheren Reparaturkosten durchführen zu lassen.

3.3. Nimmt der Kunde das Angebot nicht binnen 3 Monaten nach Zugang schriftlich oder elektronisch an, ist LCAT an das Angebot und den dem Angebot zugrunde liegenden Kostenvoranschlag nicht mehr gebunden und stellt das pauschale Entgelt für die Erstellung des Kostenvoranschlages in Höhe von EUR 60 (inklusive Umsatzsteuer) zuzüglich der Kosten für die Verpackung zum Transport, Paketversand durch die Österreichische Post AG oder UPS zu den jeweils für diese Unternehmen geltenden Versandpreisen und Versicherung in Rechnung. Nach Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages retourniert LCAT den Reparaturgegenstand an den Kunden. 

4. Durchführung der Reparatur, Ersatzteile

4.1. LCAT ist berechtigt, bei der Reparatur generalüberholte, qualitätsgeprüfte Komponenten zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich auf die Verwendung von fabrikneuen Teilen besteht.

4.2. Sollte LCAT im Rahmen der Reparatur ein Ersatzteil verwenden müssen, das das äußere Erscheinungsbild des zu reparierenden Gegenstandes verändert, wird LCAT den Kunden vor Einbau dieses Ersatzteiles informieren und seine Zustimmung einholen.

4.3. Die Reparatur wird von LCAT selbst durchgeführt. Falls aufgrund des Reparaturaufwandes erforderlich oder mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart, kann LCAT den Reparaturgegenstand mit Zustimmung des Kunden zur Reparatur an die Leica Camera AG, Am Leitz-Park 5, D-35578 Wetzlar, Deutschland, einschicken.

4.4. LCAT wird die beauftragten Reparaturen nach Möglichkeit binnen sechs Wochen ab Abschluss des Reparaturvertrages durchführen, sofern im Einzelfall nicht ein anderer Fertigstellungstermin vereinbart ist.

4.5. Sollte LCAT die Reparatur aus Gründen, die LCAT nicht zu vertreten hat, z.B. aufgrund vorübergehender Nicht-Verfügbarkeit von Ersatzteilen, nicht innerhalb dieser Frist oder nicht zum vereinbarten Fertigstellungstermin durchführen können, wird LCAT den Kunden über Grund und voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren. Ein Rücktritt wegen der Verspätung steht dem Kunden nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Eine Haftung für einen aus der Verspätung entstandenen Schaden ist, außer im Fall eines groben Verschuldens von LCAT an der Verspätung, ausgeschlossen. 

5. Preise

5.1. Alle Preise gelten in EUR und als Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer).

5.2. Alle Preise gelten, sofern nicht Selbstabholung durch den Kunden vereinbart wurde, zuzüglich der Kosten für die Verpackung zum Transport, Paketversand durch die Österreichische Post AG oder UPS zu den jeweils für diese Unternehmen geltenden Versandpreisen und Versicherung. 

6. Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen

6.1. Nach Fertigstellung der Reparatur stellt LCAT die Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag (Arbeitszeit und Ersatzteile) und, sofern nicht Selbstabholung durch den Kunden vereinbart wurde, zuzüglich der Kosten für die Verpackung zum Transport, Paketversand durch die Österreichische Post AG oder UPS zu den jeweils für diese Unternehmen geltenden Versandpreisen und Versicherung in Rechnung.

6.2. Der Kunde wird unter Zusendung der Rechnung schriftlich oder elektronisch von der Fertigstellung der Reparatur informiert.

6.3. Die Rechnung ist ohne jeden Abzug bar, per Kreditkartenzahlung, PayPal oder Überweisung zahlbar und mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

7. Rückstellung des Reparaturgegenstandes

7.1. Nach Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages stellt LCAT den Reparaturgegenstand je nach Vereinbarung zur Abholung durch den Kunden im Geschäftslokal der LCAT bereit oder versendet den Reparaturgegenstand mit Paketversand durch die Österreichische Post AG oder UPS an die vom Kunden bekannt gegebene Rücksendeadresse.

7.2. Die Gefahr der Beschädigung des Reparaturgegenstandes beim Transport trägt der Kunde, sofern dieser Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist und die Reparatur für ihn ein unternehmensbezogenes Geschäft ist. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, trägt die Transportgefahr nur dann, wenn er den Beförderungsvertrag selbst geschlossen hat und dabei keine von LCAT angebotene Beförderungsart gewählt hat. 

8. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

8.1. Die bei der Reparatur oder Wartung eingebauten Teile bleiben bis zur Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages Eigentum der LCAT.

8.2. Wegen Forderungen aus dem Reparaturvertrag hat LCAT ein Zurückbehaltungsrecht im Sinne das § 471 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) am Reparaturgegenstand. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind und für die der Reparaturvertrag ein unternehmensbezogenes Geschäft ist, umfasst das Zurückbehaltungsrecht im Sinne der §§ 369 ff des Unternehmensgesetzbuches (UGB) auch das Recht, den Reparaturgegenstand zu verwerten. 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Aus diesem Reparaturvertrag haftet und leistet LCAT Gewähr nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Als Gewährleistung bei mangelhafter Reparatur darf der Kunde zuerst nur Verbesserung durch LCAT innerhalb angemessener Verbesserungsfrist verlangen. Erst nach Fehlschlagen der Verbesserung bzw. nach erfolglosem Ablauf der vom Kunden zur Verbesserung bestimmten angemessenen Frist, stehen dem Kunden nach seiner Wahl entweder die Minderung des Reparaturentgelts oder, sofern der Mangel nicht bloß geringfügig ist, der Rücktritt vom Reparaturvertrag zu.

9.3. LCAT leistet keine Gewähr für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung des Reparaturgegenstandes durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurden.

9.4. Die Haftung von LCAT für Vermögensschäden ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigungen beschränkt. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart ist, gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für durch LCAT bei der Reparatur am Reparaturgegenstand verursachte Schäden, wenn die Reparatur gegenüber einem Kunden, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, übernommenen wurde.

9.5. Die Haftung von LCAT für entgangenen Gewinn und für unvorhersehbare Schäden wird generell ausgeschlossen, sofern ein solcher Haftungsausschluss zulässigerweise vereinbart werden kann.

9.6. Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung von LCAT wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG). 

10. Datenschutzerklärung

10.1. LCAT verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne des Art 4 Z 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die LCAT im Rahmen des Reparaturvertrages vom Kunden bekannt gegeben werden, in der zur Erfüllung des Reparaturvertrages erforderlichen Art und Weise und in dem zur Erfüllung des Reparaturvertrages erforderlichen Ausmaß nach Maßgabe der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG), und zwar Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung.

10.2. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Reparaturvertrages vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Datenverarbeitung erfolgt daher aufgrund der ausdrücklichen, jederzeit widerruflichen Einwilligung des Kunden (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Ferner verarbeitet LCAT die genannten personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Reparaturvertrages, somit aus dem rechtmäßigen Grund der Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), und sofern eine Datenspeicherung zur Erfüllung der Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) und der Bundesabgabenordnung (BAO) erforderlich ist, auch zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO).

10.3. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten von Kunden erfolgt, mit Ausnahme der Erfüllung der oben genannten Zwecke, nicht.

10.4. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für die Kundenevidenz bis zur Aufforderung zur Löschung durch den Kunden gespeichert, und soweit die Speicherung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) und der Bundesabgabenordnung (BAO) erforderlichen ist, für die Dauer der Aufbewahrungspflicht.

10.5. In Ansehung seiner personenbezogenen Daten hat der Kunde als Betroffener im Sinne des Art 4 Z 1 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der DSGVO.

10.6. Weiterführende Informationen zum Datenschutz und über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Website der LCAT (Einsatz von Cookies, Google Analytics, Facebook Social Plugins etc.) sind der gesondert auf der Website der LCAT abrufbaren Datenschutzerklärung zu entnehmen. 

11. Schlussbestimmungen

11.1. LCAT ist berechtigt, ihre Forderungen gegen Kunden aus diesem Reparaturvertrag zu Finanzierungszwecken an Dritte abzutreten.

11.2. Für sämtliche mit LCAT geschlossenen Verträge gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) und österreichischer und europäischer Verweisungsnormen, soweit nicht nach zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen das Recht des Wohnsitzstaates eines Kunden, der Verbraucher ist, anzuwenden ist.

11.3. Zur Entscheidung über Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit LCAT geschlossenen Verträgen ist das für den 1. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht zuständig, sofern nicht nach zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen die Gerichte des Wohnsitzstaates eines Kunden, der Verbraucher ist, zuständig sind.

11.4. Sollte eine Bestimmung dieser Reparaturbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Reparaturbedingungen oder der Reparaturverträge, denen sie zugrunde liegen, nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahekommt, wie es rechtlich zulässig ist.

11.5. Änderungen und Ergänzungen zum Reparaturvertrag und zu diesen Reparaturbedingungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Stand: Dezember 2020

Leica Camera Austria GmbH

Zuletzt angesehen